Punkte in Flensburg: So funktioniert das System

Fahreignungsregister einfach erklärt: 1 bis 3 Punkte, Maßnahmen bei 4, 6 und 8 Punkten, Fahreignungsseminar, Tilgungsfristen und Auskunft beim KBA.

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Illustration: Punkte in Flensburg: So funktioniert das System

„Punkte in Flensburg“ kennt jeder – aber wie funktioniert das System genau? Gemeint ist das Fahreignungsregister, das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird. Dort werden Verkehrsverstöße gespeichert, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. Hier bekommst du den Überblick.

Wofür gibt es Punkte?

Nicht jeder Verstoß bringt Punkte. Kleinere Ordnungswidrigkeiten, die nur mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden, landen nicht im Register. Punkte gibt es für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen:

PunkteArt des VerstoßesBeispiele
1 Punktschwere Ordnungswidrigkeitdeutlich zu schnell, Handy am Steuer, Vorfahrt missachtet
2 Punktebesonders schwere Ordnungswidrigkeit (oft mit Fahrverbot) oder Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnisqualifizierter Rotlichtverstoß, sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitung
3 PunkteStraftat mit Entzug der Fahrerlaubnis oder SperreTrunkenheit am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs

Welcher Verstoß genau wie viele Punkte bringt, regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die Maßnahmenstufen

Je mehr Punkte du sammelst, desto ernster reagiert die Fahrerlaubnisbehörde:

PunktestandFolge
1 – 3 PunkteVormerkung, noch keine Maßnahme
4 – 5 PunkteErmahnung: schriftlicher Hinweis mit Empfehlung, ein Fahreignungsseminar zu besuchen
6 – 7 PunkteVerwarnung: schriftliche Warnung, dass bei 8 Punkten der Führerschein weg ist
8 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis

Die Stufen bauen aufeinander auf. Springt jemand direkt über eine Stufe, wird die fehlende Maßnahme nachgeholt und der Punktestand entsprechend reduziert – auf 5 Punkte, wenn die Ermahnung übersprungen wurde, oder auf 7 Punkte, wenn die Verwarnung fehlte.

Nach einem Entzug bei 8 Punkten gibt es frühestens sechs Monate später eine neue Fahrerlaubnis. In der Regel musst du dafür zusätzlich ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (die sogenannte MPU) vorlegen.

Das Fahreignungsseminar

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kannst du freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. Es besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Dafür wird dir ein Punkt abgezogen – allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Die Teilnahmebescheinigung musst du innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende bei der Behörde einreichen. Ab 6 Punkten gibt es für das Seminar keinen Abzug mehr.

Wann werden Punkte gelöscht?

Jeder Eintrag hat eine eigene Tilgungsfrist. Sie beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, also zum Beispiel wenn der Bußgeldbescheid nicht mehr angefochten werden kann:

EintragTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt2 Jahre und 6 Monate
Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten, Straftat ohne Entzug5 Jahre
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis oder Sperre10 Jahre

Ein neuer Verstoß verlängert die Frist alter Einträge nicht – jeder Punkt verjährt für sich. Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt der Eintrag noch ein Jahr lang gespeichert (Überliegefrist). Er zählt dann nicht mehr zum Punktestand, kann aber noch berücksichtigt werden, wenn in dieser Zeit ein vorher begangener Verstoß bekannt wird. Bei Entziehungen beginnt die Frist erst mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis.

Punktestand abfragen

Du kannst beim KBA jederzeit kostenlos Auskunft über deinen Punktestand bekommen. Das geht online mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises, schriftlich per Antrag oder persönlich in Flensburg. Bei schriftlichen Anträgen musst du deine Identität nachweisen, etwa mit einer Ausweiskopie.

Punkte und Probezeit: zwei getrennte Systeme

Als Fahranfänger gelten für dich zwei Systeme gleichzeitig: das Punktesystem und die Regeln der Probezeit. Ein Verstoß kann also Punkte bringen und zusätzlich als A- oder B-Verstoß in der Probezeit zählen. Schon ein einziger A-Verstoß führt dort zu einem Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Alle Details findest du im Ratgeber Probezeit beim Führerschein.

So bleibt dein Konto leer

  • Halte dich an Tempolimits – vor allem innerorts. Wiederhole die Regeln im Thema Verhalten im Straßenverkehr.
  • Handy weg während der Fahrt.
  • Achte auf Verkehrszeichen und Ampeln, besonders in fremden Gegenden.
  • Kein Alkohol und keine Drogen am Steuer – als Fahranfänger gilt 0,0 Promille.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind das Straßenverkehrsgesetz (§§ 4, 29) und die Fahrerlaubnis-Verordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Weitere Ratgeber