Probezeit beim Führerschein: Regeln, A- und B-Verstöße

Wie lange die Probezeit dauert, was A- und B-Verstöße sind und welche Folgen drohen.

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Illustration: Probezeit beim Führerschein: Regeln, A- und B-Verstöße

Wer den Führerschein zum ersten Mal macht, bekommt ihn zunächst auf Probe. In dieser Zeit gelten strengere Regeln – und Verstöße haben schneller Folgen als bei erfahrenen Fahrern.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Beim begleiteten Fahren beginnt sie schon mit 17. Bei Verstößen kann sie auf vier Jahre verlängert werden.

Was ist in der Probezeit anders?

  • Absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) – das gilt außerdem für alle unter 21.
  • Absolutes Cannabisverbot am Steuer in der Probezeit und unter 21.
  • Verstöße werden in A- und B-Verstöße eingeteilt und haben eigene Folgen – zusätzlich zu Bußgeld und Punkten.

A-Verstöße und B-Verstöße

A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße, zum Beispiel:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h,
  • Rotlichtverstoß,
  • Missachtung der Vorfahrt oder Fehler beim Überholen,
  • zu geringer Abstand,
  • Verstoß gegen das Alkoholverbot.

B-Verstöße sind weniger schwerwiegend und betreffen häufig den technischen Zustand des Fahrzeugs, zum Beispiel abgefahrene Reifen.

Welche Folgen drohen?

  1. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet, die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
  2. Erneuter Verstoß danach: schriftliche Verwarnung und Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  3. Weiterer Verstoß nach Ablauf dieser Frist: Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer das angeordnete Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis ebenfalls.

So kommst du sicher durch die Probezeit

  • Plane genug Zeit ein – Zeitdruck verleitet zum Rasen.
  • Handy weg: Ablenkung ist eine der häufigsten Unfallursachen.
  • Kein Alkohol, auch nicht „ein kleines Bier“.
  • Fahr viel, aber bewusst – Erfahrung ist der beste Schutz.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Regeln der Fahrerlaubnis-Verordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

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