Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Regeln für Fahranfänger und Begleiter

Wer begleiten darf, ab wann du starten kannst und was bis zum 18. Geburtstag gilt.

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Illustration: Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Regeln für Fahranfänger und Begleiter

Mit dem begleiteten Fahren ab 17 – kurz BF17 – darfst du schon ein Jahr früher Auto fahren, solange eine eingetragene Begleitperson mitfährt. Studien zeigen, dass Fahranfänger, die begleitet starten, später deutlich seltener Unfälle haben. Hier sind die wichtigsten Regeln.

Ab wann geht es los?

  • Die Ausbildung in der Fahrschule kannst du schon vor deinem 17. Geburtstag beginnen.
  • Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.
  • Die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.
  • Fahren darfst du ab deinem 17. Geburtstag – mit der Prüfungsbescheinigung, in der deine Begleitpersonen eingetragen sind.

Wer darf begleiten?

Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfungsbescheinigung stehen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt,
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B,
  • höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister,
  • während der Fahrt höchstens 0,5 Promille und nicht unter Einfluss berauschender Mittel.

Die Begleitperson ist keine Fahrlehrerin und kein Fahrlehrer. Sie soll ansprechbar sein und Hinweise geben, greift aber nicht ins Fahren ein. Verantwortlich für die Fahrt bist du.

Was gilt für dich als Fahrerin oder Fahrer?

  • 0,0 Promille – wie für alle Fahranfänger und unter 21-Jährigen.
  • Du darfst nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Ohne sie ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Die Probezeit beginnt bereits mit der Prüfungsbescheinigung.
  • Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland. In einigen Nachbarländern ist BF17 inzwischen ebenfalls anerkannt – informiere dich vor einer Fahrt ins Ausland.

Zum 18. Geburtstag

Mit 18 darfst du allein fahren. Den Kartenführerschein beantragst bzw. holst du bei der Fahrerlaubnisbehörde ab. Die Prüfungsbescheinigung gilt als Übergang noch bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag.

Hinweis: Regeln zum begleiteten Fahren werden gelegentlich angepasst. Maßgeblich sind die Auskünfte deiner Fahrschule und Fahrerlaubnisbehörde.

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