Verkehrszeichen 215: Kreisverkehr

Gebotszeichen · Zeichen 215

Kreisverkehr

Beim Einfahren nicht blinken, beim Ausfahren rechts blinken.

Was bedeutet Zeichen 215?

Das Zeichen „Kreisverkehr“ zeigt drei Pfeile im Kreis. Gefahren wird gegen den Uhrzeigersinn. Steht darunter „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205), hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt. Auf der Kreisfahrbahn ist Halten verboten. Die Mittelinsel darf nur von großen Fahrzeugen überfahren werden, wenn es nicht anders geht.

So verhältst du dich richtig

💡 Prüfungstipp

Typische Prüfungsfrage: Blinken nur beim Verlassen des Kreisverkehrs – beim Einfahren ist Blinken nicht erlaubt.

Übungsfragen zu diesem Zeichen

?Sie wollen in einen Kreisverkehr einfahren. Wann blinken Sie?4 P.
  • ✓ Beim Einfahren nicht blinken
  • ✓ Beim Ausfahren rechts blinken
  • ✗ Beim Einfahren links blinken

Erklärung: Im Kreisverkehr (Zeichen 215) wird beim Einfahren nicht geblinkt, beim Ausfahren muss rechts geblinkt werden.

?An einem Kreisverkehr steht nur das blaue Kreisverkehrszeichen, aber kein „Vorfahrt gewähren“. Was gilt?4 P.
  • ✓ Rechts vor links – Einfahrende hätten Vorfahrt
  • ✗ Der Verkehr im Kreis hat immer Vorfahrt
  • ✗ Wer zuerst da ist

Erklärung: Erst mit Zeichen 205 hat der Kreisverkehr Vorfahrt. Ohne gilt die Grundregel – das ist aber selten.

?Ein rundes blaues Schild zeigt drei weiße Pfeile im Kreis. Was gilt?3 P.
  • ✓ Kreisverkehr – der Verkehr im Kreis hat Vorfahrt, wenn zusätzlich „Vorfahrt gewähren“ steht
  • ✗ Beim Einfahren muss geblinkt werden
  • ✗ Wendestelle für Lkw

Erklärung: Zeichen 215 kennzeichnet einen Kreisverkehr. Meist steht darunter „Vorfahrt gewähren“ – dann hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt. Geblinkt wird nur beim Ausfahren.

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